Zum Thema Skateboard
Sicherheit muß sein!
Das Fahren mit Skateboards und Inlinern ist ein temporeicher Sport, der mit nicht zu unterschätzenden Gefahren verbunden ist. Diese Gefahren gilt es weitgehend auszuschalten und nur auf die sportspezifischen herabzusetzen. Dafür sind entsprechende Einrichtungen notwendig, die dieser Sportart gerecht werden. Die sicherheitstechnischen Aspekte zum Thema Skateboard werden in der EN 14974 geregelt.
Die richtige Skateanlage
Die Probleme bei der Errichtung einer Skateanlage sind hinlänglich bekannt. Proteste von Anliegern haben schon so manches Bauvorhaben „aus der Bahn geworfen“. Skateboardeinrichtungen gelten als Sportanlagen und sind dementsprechend bau- und planungsrechtlich zu behandeln. Je nach Bundesland und dessen Bauordnung ist eine Baugenehmigung mit Lärmgutachten erforderlich. Oft wird der Fehler gemacht, eine als Spielplatzfläche ausgewiesene Parzelle zum Skateboardplatz zu ernennen. Das geht in den meisten Fällen schief, spätestens dann, wenn Anlieger Protest einlegen. Wichtig ist, dass Skateeinrichtungen für die Benutzer gut erreichbar sein müssen – ein abgeschiedener Platz außerhalb der Stadtgrenzen ist deshalb abzulehnen. Lange Anfahrtswege und Anlagen, die die Jugendlichen und deren Sport nicht in das ihnen gebührende Licht rücken, finden daher wenig Zustimmung und werden nicht entsprechend genutzt.