Für die tragenden Elemente unserer Geräte übernehmen wir eine
Zehnjährige Garantie
Auf Funktion und Standsicherheit.
Die Garantie betrifft alle Teile des jeweiligen Gerätes, ausgenommen der Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Gelenke, Lager, Laufflächen, Lackierungen, Kautschukbeläge, Kunststoffteile, Sitzflächen, Stoßdämpfer, Ketten und Seile.
Die Garantie beinhaltet die kostenlose Lieferung der beanstandeten Teile zur Baustelle, oder Werksanschrift.
Ausgenommen von jeder Garantie sind Schäden, die durch Unfälle, Missbrauch, falsche Benutzung, Überlastung, Vandalismus, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt, sowie unbefugte Demontage, Reparatur oder Veränderung verursacht wurden.
Voraussetzung für unsere Garantieleistung ist, dass die Montage fachgerecht gemäß unserer Montageanleitung erfolgt und die Wartungsarbeiten gemäß Wartungsanleitung durchgeführt werden. Den Nachweis hat der Betreiber zu führen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Abnahme des Gerätes. Bei ausschließlicher Lieferung beginnt die Garantiefrist mit dem Rechnungsdatum.